GmbH-Praxislexikon
von: Ferdinand Ballof, Lothar Volkelt
Haufe Verlag, 2005
ISBN: 9783448068788
Sprache: Deutsch
424 Seiten, Download: 1931 KB
Format: PDF, auch als Online-Lesen
Geschäftsführung (S. 177-179)
– Geschäftsführungsbefugnis
– Aufgaben der Geschäftsführung
– Beschränkung der Geschäftsführung
– Mitbestimmte GmbH
Geschäftsführungsbefugnis
Der Begriff der Geschäftsführungsbefugnis ist im GmbHG nicht definiert. Die Geschäftsführungsbefugnis gibt den Umfang wieder, in dem der Geschäftsführer die Gesellschaft aufgrund des Innenverhältnisses verpflichten darf. Geschäftsführung ist mithin jedes Handeln des Geschäftsführers im Rahmen der ihm übertragenen Organstellung. Die Geschäftsführung umfasst alle Maßnahmen, die zur Verwirklichung des Satzungszwecks beitragen, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung bestimmte Aufgaben einem anderen GmbHOrgan zuweist.
Aufgaben der Geschäftsführung
Eine abschließende Bestimmung des Aufgabenkreises der Geschäftsführung ist nicht möglich, weil die Aufgabenverteilung zwischen den GmbH-Organen variabel ist. Die folgenden Tätigkeitsbereiche sind Teil der Geschäftsführung:
• Planung, Vorbereitung, Abwicklung und Überwachung des Tagesgeschäfts
• Erarbeitung von Strategien zur Weiterentwicklung der Gesellschaft
• Festlegung der Grundsätze der Geschäftspolitik, soweit diese Aufgabe nicht von den Gesellschaftern wahrgenommen wird
Beschränkung der Geschäftsführung
Grundsätzlich steht die gesamte Geschäftsführung in Regelungsvorbehalt der Gesellschafter. Somit können die Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis erweitern oder einschränken. Die betreffenden Regelungen können in die Satzung aufgenommen werden, und im Bestellungsbeschluss oder in besonderen Gesellschafterbeschlüssen verankert werden. So kann der Umfang der Geschäftsführungsbefugnis in allgemeiner Weise durch Rahmenrichtlinien, durch einen konkreten Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte oder durch eine Kombination aus beidem abgegrenzt werden.
Daneben bleibt es den Gesellschaftern unbenommen, durch konkrete Ad-hoc-Beschlüsse in die Geschäftsführung einzugreifen. Grundsätzlich geht das GmbHG davon aus, dass alle Geschäftsführer gemeinsam die Entscheidungen für die Gesellschaft treffen. Allerdings werden insbesondere bei größeren Gesellschaften die einzelnen Aufgaben innerhalb der Geschäftsführung vielfach nach einem Geschäftsverteilungsplan oder einer Geschäftsordnung auf mehrere Geschäftsführer verteilt. Möglich ist auch bei einer Mehrheit von Geschäftsführern die Bestimmung eines Vorsitzenden. Einzelfragen der Geschäftsführungsbefugnis können auch im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers geregelt werden. Die Geschäftsführungsbefugnis kann beschränkt werden durch
• Gesetz,
• die Satzung,
• Beschlüsse der Gesellschafterversammlung oder
• den Anstellungsvertrag.