Bewehren nach DIN 1045-1 für Bauzeichner und Konstrukteure
von: Klaus Beer
Teubner, 2007
ISBN: 9783835191136
Sprache: Deutsch
233 Seiten, Download: 3587 KB
Format: PDF, auch als Online-Lesen
6 Bodenplatten (S. 68-69)
6.1 Die Bodenplatte
Die Bodenplatte mit den Fundamenten ist das abschließende Bauteil eines Gebäudes. Je nach Ausführung leiten sie die Lasten aus dem Gebäude in den tragenden Baugrund ab und sind wie ein Gründungsbauteil zu betrachten. Die Bewehrungsführung ist anders wie bei den Fundamenten, sie ist großflächiger und der Beton ist anderen Bedingungen unterworfen. Gerade die Einführung der neuen DIN 1045- 1 verleiht der Bodenplatte eine ganz neue Bedeutung.
Eine Bodenplatte in der Garage eines Einfamilienhauses, früher gerade 15 cm stark im oberen Drittel mit einer Betonstahlmatte Q131 (frühere Bezeichnung, wird nicht mehr hergestellt) ausgeführt, ist nach Einführung der Expositionsklassen ganz neu zu betrachten. Die Bodenplatte ist ein Gründungsbauteil mit der Expositionsklasse XC2. Bei umlaufenden Streifenfundamenten mit 80 cm Tiefe ist für die Bodenplatte kein Frost vorhanden. Nur die neue Einstufung in die Expositionsklasse XD1, einer Betondeckung von 5,5 cm und einem Beton C30/37 machen die Garage für ein Einfamilienhaus zum Industriebauwerk, also unnötig teuer. Kein Statiker oder Konstrukteur wird diesen Regeln nach den Umgebungsbedingungen nicht folgen. Bodenplatten als Abschluss von Kellerräumen werden in die Expositionsklasse XC1 eingestuft. Die Bodenplatte ohne Streifenfundamente als Gründungsbauteil genutzt, findet immer häufiger ihre Anwendung.
Bei schlechten Bodenverhältnissen, oder in Bergbausenkungsgebieten hat diese Bodenplattengründung ihre Vorteile. Hier wird dann die Gebäudelast direkt auf die Bodenplatte abgegeben. Sie ist 25 bis 30 cm stark und sollte 15-20 cm über die Gebäudeaußenwand geplant werden. Sind in der Bodenplatte Versprünge, die eine gleichmäßige Ausdehnung der Platte behindern, ist die Bodenplatte ein schwindbehindertes Bauteil. Durch diese Absätze oder Versprünge, es können auch Streifenfundamente sein, kann sich die Bodenplatte nach dem Betonieren nicht frei bewegen. Trocknet der Beton, bilden sich Risse, sogenannte Schwindrisse.
Um diese Risse auf ein geringes Maß zu reduzieren oder sie so klein wie möglich zu halten, ist die Rissbreitenbewehrung erforderlich. Zu dieser Rissbreitenbewehrung wird ein statischer Nachweis über die Rissbreitenbeschränkung erbracht. Diese Bewehrung kann wesentlich höher ausfallen als die erforderliche Tragbewehrung. Sinn der Rissbreitenbewehrung ist es, die Risse, die während der Aushärtungszeit des Betons entstehen, von einigen größeren Rissen auf viele kleine zu beschränken. Eine Bewehrung mit engen Abständen und kleinen Durchmessern ist vorteilhaft. In den meisten Fällen reicht eine Betonstahlmatte Q513A.
Für Bodenplatten, die sich nach allen Seiten frei bewegen, gleiten können, ist kein Rissbreitennachweis erforderlich. Die Bewehrung einer Bodenplatte besteht meist aus einer unteren und oberen, vollflächig verlegten Mattenbewehrung. Stehen auf der Bodenplatte Wände oder Stützen, so ist die Stützbewehrung unten einzulegen. In der oberen Lage liegt die Feldbewehrung. Bei Decken und Unterzügen liegt die Feldbewehrung unten, die Stützbewehrung in der oberen Lage. Eine konstruktive Randeinfassung aus Steckbügeln mit dem Durchmesser 8 mm Abstand von 15 + d/10, ca. 17 cm, ist immer vorzusehen.
Die Mindestbewehrung wird auch bei Bodenplatten ohne Abminderung durchgehend eingelegt. Die Höchstbewehrung ist das 0,08- fache des Betonquerschnittes auf 1,0 m Länge. Die Bewehrung wird immer in As cm2 /m angegeben. Bodenplatten für einen wasserdichten Raum, eine Weiße Wanne sind in der DIN 1045-2,5.5.3 und DIN EN 206-1 geregelt. Der Mindestbeton ist ein C25/30 WU. Für wasserundurchlässige Betone sollte hinter der Bezeichnung C25/30 WU stehen. WU steht für wasserundurchlässigen Beton. Die Bewehrung ist immer mit Rissbreitenbewehrung einzulegen.