Arbeitszeugnisse - Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen

Arbeitszeugnisse - Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen

 

 

 

von: Thorsten Knobbe, Mario Leis, Karsten Umnuß, Peter Böke

Haufe Verlag, 2008

ISBN: 9783448090741

Sprache: Deutsch

464 Seiten, Download: 2435 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop
Typ: A (einfacher Zugriff)

 

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Arbeitszeugnisse - Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen



2 Bewertungsbogen und Begleitschreiben (S. 43-44)

Fachwissen, Weiterbildung, Auffassungsgabe – Wie schneidet Ihr Mitarbeiter in den einzelnen Bewertungskomponenten ab? Bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses brauchen Sie Informationen aus unterschiedlichen Quellen. Sie können z. B. auf eine Stellenbeschreibung zurückgreifen oder ein Mitarbeitergespräch führen. In der Regel kennt der Fachvorgesetzte den Mitarbeiter am besten und wird die aussagekräftigste Beurteilung geben können. Am Ende dieses Kapitels finden Sie den Bewertungsbogen und ein Begleitschreiben für den Fachvorgesetzten. Mit dem Bewertungsbogen können Sie oder der Fachvorgesetzte die Fähigkeiten Ihres Mitarbeiters einschätzen und anschließend schnell und einfach das Arbeitszeugnis erstellen. Das Begleitschreiben erklärt das Vorgehen und gibt Tipps zur Bewertung.

2.1 Noten vergeben mit dem Bewertungsbogen

„Er besuchte mehrmals Seminarangebote unseres Unternehmens sowie externe Veranstaltungen, um sein Wissen stets auf dem neuesten Stand zu halten" Wer hätte gedacht, dass diese Aussage den Aspekt Weiterbildung mit der Note 5 bewertet? Die Zeugnissprache wirkt auf den Laien oftmals verwirrend, darum ist es sinnvoll, zunächst nur mit Noten zu bewerten. Dieses Vorgehen erleichtert besonders die Arbeit des Fachvorgesetzten, dessen Aufgabe es ist, die Fähigkeiten des Mitarbeiters einzuschätzen. Zu diesem Zweck geben wir Ihnen einen speziellen Bewertungsbogen für den Fachvorgesetzten an die Hand, auf dem – abgesehen von der stichwortartig auszufüllenden Tätigkeitsbeschreibung – nur noch die einzelnen Notenstufen angekreuzt werden müssen. Sie finden den Bewertungsbogen sowohl hier im Buch, als auch auf der CD-ROM zum Ausdrucken oder zur direkten Bearbeitung an Ihrem PC.

Leiten Sie diesen zum Ausfüllen an den betreffenden Vorgesetzten weiter. Sie können aber auch Ihren Mitarbeiter auffordern, sich selbst zu bewerten. Der ausgefüllte Bewertungsbogen dient Ihnen als Grundlage für die weitere Zeugnisbearbeitung. Ein Begleitschreiben zum Bewertungsbogen, das Sie ebenfalls auf der CD-ROM finden, hilft ihm beim Ausfüllen der Liste, beschreibt das weitere Vorgehen und enthält wichtige Grundregeln und Tipps für die Bewertung. Der Bewertungsbogen hat dieselbe Gliederung wie das Arbeitszeugnis. Mit dem Aufbau in 18 Bewertungskriterien folgt der Bewertungsbogen damit einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm – so können Sie sicher sein, dass der Fachvorgesetzte keinen der Bestandteile auslässt, die ein Zeugnis beinhalten muss. Im folgenden Abschnitt sind die wesentlichen inhaltlichen Komponenten eines qualifizierten Arbeitszeugnisses aufgeführt. Anhand einer Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie alle Zeugnisbestandteile berücksichtigt haben.

2.2 Welche Bestandteile muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthalten?

Der Arbeitgeber hat nicht nur die Zeugnissprache, sondern auch die gebräuchliche Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses zu beachten, da sich diese inzwischen weitgehend standardisiert hat. Dabei ist in dem einen oder anderen Punkt noch umstritten, welche Grundelemente ein qualifiziertes Zeugnis zwingend beinhalten muss. Nicht in jedem Zeugnis müssen alle Gesichtspunkte ausführlich enthalten sein. Einzelne Aspekte können auch zusammengefasst werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) hat sich in der Vergangenheit intensiv und ausführlich mit Problemen des Zeugnisrechts auseinander gesetzt. Daher kommt seinen Entscheidungen im Zeugnisrecht eine gewisse Leit- und Orientierungsrolle zu (vgl. LAG Hamm, Urteil v. 1.12.1994, 4 Sa 1631/94, LAGE Nr. 28 zu § 630 BGB, Urteil v. 27.2.1997, 4 Sa 1691/96, NZA-RR 1998, 151 ff.).

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