Recht für Grafiker und Webdesigner

Recht für Grafiker und Webdesigner

 

 

 

von: Uwe Koch, Dirk Otto, Mark Rüdlin

Galileo Press, 2006

ISBN: 9783898427722

Sprache: Deutsch

348 Seiten, Download: 1640 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop
Typ: B (paralleler Zugriff)

 

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Recht für Grafiker und Webdesigner



TEIL III Vertragsrecht (S. 103-106)

11 Verträge
Einen schriftlichen Vertrag brauche ich, wenn eine geschäftliche Verbindung länger dauert oder spätere Folgen haben kann. Dann kann es sein, dass der eine mit dem anderen unzufrieden wird. Ein Vertrag kann vor endlosen Nachforderungen schützen.

11.1 Wann brauche ich einen Vertrag ?
Wenn wir im Alltag von einem Vertrag sprechen, meinen wir den schriftlichen Vertrag – das Papier mit mindestens zwei Unterschriften darunter. Natürlich schließen wir auch einen Vertrag, wenn wir Schuhe kaufen oder wenn wir in ein Taxi steigen. Wir belasten diese täglichen Geschäfte aber nicht mit Paragrafen. Wenn sich die Schuhsohle nach zwei Tagen löst oder der Taxifahrer den Flughafen nicht rechtzeitig erreicht, beginnen wir zu überlegen: Was schuldet uns der andere eigentlich für unser Geld?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält für viele Vertragstypen Regeln bereit, die dann zur Anwendung kommen, wenn die Parteien eines Vertrags keine genauen Absprachen getroffen haben. Oft kann ich mich auf diese Regeln verlassen, ohne sie vorher genau zu kennen. Über die Schuhe habe ich einen Kaufvertrag geschlossen, und jeder mangelhafte Neukauf kann zwei Jahre lang beanstandet werden. Also bekomme ich ein paar neue Schuhe. Mit dem Taxifahrer dagegen habe ich einen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Dafür schuldet er mir den durchschnittlichen Service und keine Formel-1-Leistung. Also hat er Anspruch auf den Fahrpreis, auch wenn der Flieger schon weg ist.
Die gesetzlichen Regeln schützen an vielen Stellen den schwächeren Part des Vertrags, also den Käufer, Mieter oder Arbeitnehmer. Diese Bestimmungen sind meistens zwingend. Doch an mancher Stelle, und insbesondere zwischen Gewerbetreibenden, lässt sich die gesetzliche Regel durch eine vertragliche Vereinbarung abwandeln. Geht man nur nach dem Gesetz, muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen, also tapezieren und streichen. Er kann jedoch seinen Mieter im Vertrag verp. ichten, die Dekoration selbst zu erneuern, wenn es erforderlich ist.

Verträge zählen viel!

Viele gesetzliche Bestimmungen können in Verträgen abgewandelt werden.

Wenn der Käufer kein Verbraucher ist, sondern ein Unternehmer, kann der Verkäufer sich das Recht vorbehalten, erst nachzubessern, bevor er eine neue Sache liefern muss. Andere Abwandlungen der gesetzlichen Norm kennen wir aus Arbeitsverträgen. Da werden zum Beispiel 30 Tage Jahresurlaub vereinbart. Ist der Vertrag erst unterschrieben, steht er für beide Seiten »über dem Gesetz«: Der Arbeitgeber kann jetzt nicht mehr sagen: »Aber nach dem Gesetz stehen dir doch nur vier Wochen zu.« Die Vertragspartner haben ihr eigenes Gesetz geschrieben.

Diesen Vorrang des Privatrechts vor dem Gesetz nennt man »Vertragsfreiheit «. Das Gesetz zieht der Freiheit allerdings Grenzen: Manche Bestimmungen sind unabänderlich (»zwingendes Recht«), es werden sozia le Mindeststandards verankert. Andere Vereinbarungen sind nur erlaubt, wenn sie individuell getroffen werden. In vorgedruckten Formularen sind sie unwirksam.

Gesetz und Vertrag

Wo der Gesetzgeber ein Ungleichgewicht der Kräfte vermutet (Wohnungsmiete, Arbeitsvertrag, Verbraucherkredit), wird die Vertragsfreiheit zugunsten sozialer Standards eingeschränkt. Am strengsten ist das Gesetz gegenüber Formularverträgen: Vor allem der Verbraucher soll vor Fallstricken im Kleingedruckten geschützt werden.

Wer eine Leistung verkauft wie ein Screendesign, den Satz eines Buches oder das Layout einer Broschüre, schließt einen Werkvertrag und ist »Unternehmer«. Auch hier regelt das Gesetz den Qualitätsmaßstab und die Haftung für solche Fehler, die sich erst später herausstellen. Das Gesetz kann aber nicht die Besonderheiten einer bestimmten Branche berücksichtigen. Es behandelt den Bauunternehmer, den KfZ-Meister und eben auch den Gra. k- und Webdesigner gleich. Deshalb ist individuelle Gestaltung so wichtig; nicht in kompliziertem Deutsch und mit Paragrafen, sondern als inhaltliche Wiedergabe der gegenseitigen Erwartungen: Mit einem schriftlichen Vertrag kann man sich seine Aufgabe in manchen Punkten erleichtern.

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