Arbeits- und Tarifrecht kompakt - Die wichtigsten Regelungen für das Baugewerbe

Arbeits- und Tarifrecht kompakt - Die wichtigsten Regelungen für das Baugewerbe

 

 

 

von: Harald Schröer

RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG, 2011

ISBN: 9783481029005

Sprache: Deutsch

233 Seiten, Download: 4320 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop
Typ: B (paralleler Zugriff)

 

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Arbeits- und Tarifrecht kompakt - Die wichtigsten Regelungen für das Baugewerbe



14 Die Entlassung der Arbeitnehmer (S. 159-160)

Kündigungsschutzprozesse sind nach wie vor der Streitpunkt Nr. 1 vor den deutschen Arbeitsgerichten. Die meisten Kündigungsschutzprozesse enden mit der Zahlung einer Abfindung im Zuge eines Vergleiches, welche nach dem Motto abgeschlossen werden: „Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“.

Solche finanziell sehr belastenden Abfindungsvergleiche kommen aber in vielen Fällen nur deshalb zustande, weil die Prozessrisiken vor dem Ausspruch einer Kündigung nicht richtig abgeschätzt und weil die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung nicht wirklich durchschaut werden. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, sind die Gründe für eine soziale Rechtfertigung der Kündigung vom Arbeitgeber anhand konkreter Fakten und Daten darzustellen und im Bestreitensfalle auch zu beweisen. Pauschal vorgetragene Kündigungsgründe reichen dagegen nicht aus.

Die Risiken eines solchen arbeitsgerichtlichen Verfahrens liegen insbesondere in der möglichen Verurteilung zur Weiterbeschäftigung der gekündigten Arbeitnehmer und damit verbunden auch in drohenden Zahlungsansprüchen aus dem sog. Annahmeverzug des Arbeitgebers. Möglicherweise ist der Lohn für die gesamte Prozessdauer nachzuzahlen, ohne dass dieser Zahlung eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegenüber steht.

Praxistipp


Wegen dieser Prozessrisiken und der finanziellen Folgen einer unwirksamen Kündigung sollte in der betrieblichen Praxis versucht werden, von vornherein aussichtslose Arbeitsgerichtsprozesse zu vermeiden und Alternativen zur Kündigung zu prüfen, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll.

Welche Rechtsirrtümer sind im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitnehmern weitverbreitet?


Beispiel 1 „Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer kann nicht gekündigt werden.“ Diese Aussage ist falsch. Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind kein Hinderungsgrund für den Ausspruch einer Kündigung. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung bei Krankheit sind aber in den einzelnen Fallgestaltungen sehr unterschiedlich (vgl. Kapitel 15.4)."

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