Deutschland Schwarz Weiß - Der alltägliche Rassismus

Deutschland Schwarz Weiß - Der alltägliche Rassismus

 

 

 

von: Noah Sow

Books on Demand, 2018

ISBN: 9783746090542

Sprache: Deutsch

344 Seiten, Download: 4221 KB

 
Format:  EPUB, auch als Online-Lesen

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Deutschland Schwarz Weiß - Der alltägliche Rassismus



KAPITEL ZWEI


Noch lange nicht passé: »Rasse« und Rassismus in Deutschland


WAS IST »RASSE«?


Rasse ist eine Erfindung. Ja, auch wissenschaftlich ist das schon lange erwiesen und ein so alter Zopf, dass es einige jetzt vielleicht langweilen wird, wenn ich das ganze Ding noch einmal aufrolle. Da es aber ziemlich viele Leute in Deutschland gibt, die tatsächlich glauben, es gäbe so etwas wie verschiedene Menschen-»Rassen«, bringe ich das mal eben hinter mich. Dafür zitiere ich auszugsweise aus einer Erklärung, die die UNESCO auf einer wissenschaftlichen Arbeitstagung unter der Leitung des Wiener Anthropologen Prof. Dr. Horst Seidler einstimmig verabschiedet hat.{viii}

»Das Konzept der ›Rasse‹, das aus der Vergangenheit in das 20. Jahrhundert übernommen wurde, ist völlig obsolet geworden. Dessen ungeachtet ist dieses Konzept dazu benutzt worden, gänzlich unannehmbare Verletzungen der Menschenrechte zu rechtfertigen. Ein wichtiger Schritt, einem solchen Mißbrauch genetischer Argumente vorzubeugen, besteht darin, das überholte Konzept der ›Rasse‹ durch Vorstellungen und Schlußfolgerungen zu ersetzen, die auf einem gültigen Verständnis genetischer Variation beruhen, das für menschliche Populationen angemessen ist.«

Das heißt im Klartext: Wer die »Rasse«-Idee noch immer benutzt, um Menschen zu unterscheiden, ist entweder schlecht informiert oder kriminell. Weiter heißt es in der Erklärung:

»… ›Rassen‹ des Menschen wurden traditionell als genetisch einheitlich, aber untereinander verschieden angesehen. Diese Definition wurde entwickelt, um menschliche Vielfalt zu beschreiben, wie sie beispielsweise mit verschiedenen geographischen Orten verbunden ist. Neue, auf den Methoden der molekularen Genetik und mathematischen Modellen der Populationsgenetik beruhende Fortschritte der modernen Biologie zeigen jedoch, daß diese Definition völlig unangemessen ist. Die neuen wissenschaftlichen Befunde stützen nicht die frühere Auffassung, daß menschliche Populationen in getrennte ›Rassen‹ wie ›Afrikaner‹, ›Eurasier‹ (einschließlich ›eingeborener Amerikaner‹), oder irgendeine größere Anzahl von Untergruppen klassifiziert werden könnten. … Darüber hinaus hat die Analyse von Genen, die in verschiedenen Versionen (Allelen) auftreten, gezeigt, daß die genetische Variation zwischen den Individuen innerhalb jeder Gruppe groß ist, während im Vergleich dazu die Variation zwischen den Gruppen verhältnismäßig klein ist.«

Das heißt im Klartext: Der genetische Unterschied zwischen ABBA{ix} untereinander ist wahrscheinlich größer als der genetische Unterschied zwischen ABBA und jeder beliebigen anderen Eingeborenentanzgruppe.

»Nach wissenschaftlichem Verständnis ist die Einteilung von Menschen anhand der Verteilung von genetisch determinierten Faktoren daher einseitig und fördert das Hervorbringen endloser Listen von willkürlichen und mißleitenden sozialen Wahrnehmungen und Vorstellungen. Darüber hinaus gibt es keine überzeugenden Belege für ›rassistische‹ Verschiedenheit hinsichtlich Intelligenz, emotionaler, motivationaler oder anderer psychologischer und das Verhalten betreffender Eigenschaften, die unabhängig von kulturellen Faktoren sind. …

Mit diesem Dokument wird nachdrücklich erklärt, daß es keinen wissenschaftlich zuverlässigen Weg gibt, die menschliche Vielfalt mit den starren Begriffen ›rassischer‹ Kategorien oder dem traditionellen ›Rassen‹-Konzept zu charakterisieren.«

Warum nur halten sich so viele nicht daran?

Weil »Rasse« eben nicht nur eine wissenschaftliche Idee ist, die irgendjemand irgendwann fälschlicherweise in der »Vergangenheit« hatte – quasi ein Forschungsirrtum, den man einfach revidieren könnte. Nein, die These der Existenz von »Rassen« ist in Wirklichkeit eine ideologische und beruht auf der Verknüpfung von Biologie und Kultur. Der Glaube also, dass Menschen oder Menschengruppen bestimmte Neigungen »im Blut« lägen (interessanterweise ist es bei den Weißen, die dieses Konstrukt erfunden haben, angeblich vor allem der Intellekt), ist noch heute tief in unserem gesellschaftlichen Denken verwurzelt. Die »Rasse«-Idee ist aufs Engste mit dem weißen Bedürfnis verbunden, sich einen »anderen« zu schaffen – eine Projektionsfläche für alles Böse, Unheimliche, Verbotene oder Begehrte. Die mehr oder weniger willkürlichen Schubladen sind Teil einer Hierarchie, in der Weiße sich selbst ganz oben einordneten. Weiße Wissenschaften{x} und Gesellschaften wiederum stützten diese Weltsicht, die auf gewaltsame Weise zu einer »Weltordnung« wurde, mit eigenen Definitionen, Kategorien und Beschreibungen. Außer dem angenehmen Überlegenheitsgefühl hatte das Ganze auch noch den positiven Nebeneffekt, dass sich damit die kolonialen Eroberungen der außereuropäischen Welt hervorragend rechtfertigen ließen.

Es gibt tatsächlich noch heute weiße Forscher (viele von ihnen sind leider deutlich unter achtzig Jahre alt), die versuchen, einen Nachweis für weiße Rassetheorien zu erbringen. Stures Völkchen, das.

Dass Deutschland aufgrund seiner Geschichte ein bekanntermaßen gespaltenes Verhältnis zu »Rasse« hat, wird im Gleichbehandlungsgesetz, das ja eigentlich so schön sein könnte, deutlich. Dort heißt es:

»Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft«.

Auf Proteste vieler Gruppen und Organisationen hin, dass es schädlich und bescheuert sei (natürlich haben sie sich gewählter ausgedrückt), den Rassebegriff so zu verwenden, wurde auf dieses Papier aus dem Bundestag hingewiesen:

»Das Merkmal ›Rasse‹ bzw. ›ethnische Herkunft‹ ist von der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG vorgegeben. Diese auch in Artikel 13 EG-Vertrag erwähnten Begriffe sind EG-rechtlich in einem umfassenden Sinne zu verstehen, denn sie sollen einen möglichst lückenlosen Schutz vor ethnisch motivierter Benachteiligung gewährleisten. Die Verwendung des Begriffs der ›Rasse‹ ist nicht unproblematisch und bereits bei der Erarbeitung der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG intensiv diskutiert worden (zur Auslegung des Begriffs siehe Göksu, Rassendiskriminierung beim Vertragsabschluss als Persönlichkeitsverletzung, Freiburg/CH 2003, S. 8ff.). Die Mitgliedstaaten und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben letztlich hieran festgehalten, weil ›Rasse‹ den sprachlichen Anknüpfungspunkt zu dem Begriff des ›Rassismus‹ bildet und die hiermit verbundene Signalwirkung – nämlich die konsequente Bekämpfung rassistischer Tendenzen – genutzt werden soll. Zugleich entspricht die Wortwahl dem Wortlaut des Artikels 13 EG-Vertrag, dessen Ausfüllung die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG dient, sowie dem Wortlaut des Artikels 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes. In Übereinstimmung mit Erwägungsgrund 6 der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG sind allerdings Theorien zurückzuweisen, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen. Die Verwendung des Begriffs ›Rasse‹ in der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG bedeutet keinesfalls eine Akzeptanz solcher Vorstellungen. Zur Klarstellung wurde daher – auch in Anlehnung an den Wortlaut des Artikels 13 des EG-Vertrags – die Formulierung ›aus Gründen der Rasse‹ und nicht die in Artikel 3 Abs. 3 GG verwandte Wendung ›wegen seiner Rasse‹ gewählt. Sie soll deutlich machen, dass nicht das Gesetz das Vorhandensein verschiedener menschlicher ›Rassen‹ voraussetzt, sondern dass derjenige, der sich rassistisch verhält, eben dies annimmt.«{xi}

Also, jetzt mal weniger kompliziert und von vorne. Bundestag und Bundesrat argumentieren folgendermaßen:

1) Wir wissen, dass »Rasse« eine rassistische Erfindung ist und nicht etwas, das tatsächlich existiert.

2) Wir verwenden den Begriff aber trotzdem ohne Anführungszeichen, weil er so gut zu den Rassisten passt. (Diese »Logik« muss man nicht verstehen. Es ist mir schleierhaft, warum ein Begriff gut zu Rassisten passen soll und nicht lieber eine präzise Bezeichnung benutzt wird.)

3) Der falsche Begriff wird weiterhin verwendet, weil wir ihn an anderer Stelle auch schon verwendet haben.

4) Das Ganze nennen wir ab sofort »konsequente Bekämpfung rassistischer Tendenzen«.

5) Es ist uns egal, dass damit bei allen, die das Gesetz lesen, sich aber sonst nicht viel mit dem Thema beschäftigen, der Eindruck entsteht, dass es sehr wohl »Rassen« gebe. Denn dass es keine Rassen gibt, steht nur in unserem komplizierten langen Papier, das gar nicht am Gesetzestext dranhängt.

6) Was diejenigen sagen und einwenden, die Opfer von Rassismus werden können, ist uns sowieso extra-egal.

7) Diese »Logik« ist für uns selbst so uninnig, dass wir noch im selben Papier, in dem wir behaupten, dass es keine Rassen gibt, weiter hinten so etwas schreiben:

»Hierzu gehört beispielsweise der Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration nach § 91c Abs. 2 Ausl G (ab 1. Januar 2005 § 94 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes), soweit dieser Aussagen zu den wegen ihrer Rasse [sic] oder ethnischen Herkunft benachteiligten Ausländerinnen und Ausländern [sic] enthält.«

Auf meine Frage: »Wie erklären Sie einem Teenager, der zu seinem Schulfreund sagt: ›Du bist ja eine andere Rasse als ich‹, dass das Wort und seine Idee nachweislich falsch sind, wenn er das Wort gerade in der Schule in einem neuen ANTI-Diskriminierungs-Gesetzestext gelesen hat?«, habe ich nie eine Antwort bekommen.

Wir fassen also...

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