Energiekosten für Gebäude senken.
von: Hans Jürgen Krokiewicz
Haufe Verlag, 2009
ISBN: 9783448093520
Sprache: Deutsch
343 Seiten, Download: 2718 KB
Format: PDF, auch als Online-Lesen
1 Der Energieausweis und die verschärften Anforderungen der EnEV 2009 (S. 23)
1.1 Was muss ein Energieausweis enthalten? Für jedes Wohngebäude, wie auch für jedes Nichtwohngebäude in Deutschland muss ein Energieausweis gemäß der EnEV (Energieeinsparverordung) erstellt und vorgehalten werden. Jeder Mieter oder Käufer kann vom Vermieter bzw. Verkäufer einer Immobilie verlangen, den Energieausweis zur Einsicht zu erhalten.
Die Höchstwerte gibt die EnEV vor
Die EnEV schreibt für neu zu errichtende Gebäude (Neubauten)
• den Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines zu errichtenden Wohngebäudes ist der auf die Gebäudenutzfläche bezogene nach, einem der in Nr. 2.1 der EnEV 2009 genannten Verfahren berechnete Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Wohngebäude, das hinsichtlich seiner Ausführung den Vorgaben der Tabelle 1 entspricht.
• Den höchst zulässigen Wärmeverlust durch die Umfassungsfläche (Hüllfläche) eines Gebäudes fest. Dieser wird mathematisch aus Verhältnis der Gebäudeoberfläche zu seinem Volumen ermittelt.
• Falls vorhanden, wird die Kühlung der Raumluft bei Wohngebäuden ebenfalls berücksichtigt.
Da bei Neubauten noch keine Verbrauchsdaten vorliegen können, wird der Energiebedarf, der im Energieausweis notiert wird, errechnet. Bereits im Stadium der Vorplanung sollte bei Neubauten deshalb ein Energieberater mit ins Planungsteam genommen werden, um eine bautechnisch saubere und finanziell vertretbare Lösung für die Einsparung von Energie zu finden.
Tipp: Bedarfsausweis für Altbauten
Für Bestandsgebäude (Altbauten) ist es empfehlenswert, nach den für Neubauten geltenden Regeln vorzugehen, da sich dabei schnell energeti sche Schwachstellen aufzeigen lassen. Deshalb ist auch für Bestandsge bäude der Bedarfsausweis dem eigentlich nach der EnEV 2007 zulässigen Verbrauchsausweis vorzuziehen.
So sieht ein Verbrauchsausweis aus
Im folgenden stellen ich Ihnen einen Verbrauchsausweis für einen sanierten Altbau vor.
Die 1. Seite des Verbrauchsausweises
Auf dieser Seite sind alle Angaben zum Gebäude zu finden, mit Hinweis auf Gültigkeit: hier bis 2018 (zehn Jahre).
Die 2. Seite des Verbrauchsausweises
Auf dieser Seite sind die Angaben zum erfassten Energieverbrauch der letzten drei Jahre (Nachweis durch Heizkostenabrechnung) und der Verbrauchskennwert dokumentiert. In diesem Fall entspricht das Gebäude den Vergleichswerten eines energetisch gut modernisierten Einfamilienhauses.
Die 3. Seite des Verbrauchsausweises
Auf dieser Seite gibt der Aussteller des Energieausweises Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes. Diese Empfehlungen sind nicht verbindlich, sollten jedoch beachtet werden.
Die 4. Seite des Verbrauchsausweises
Auf der vierten Seite werden Erläuterungen zu den vorherigen drei Seiten gegeben. Diese Erläuterungen sind allgemein und erklären folgende Fachbegriffe, die auf den ersten drei Seiten genannt werden Die Erläuterungen von Seite 4 des Energieausweises können Sie im Folgenden nachlesen.
Energiebedarf – Seite 2
Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres- Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinnung, usw.) berechnet.
So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.