Renovieren und Modernisieren - inkl. Arbeitshilfen online - Pflichten und Chancen nach der neuen Energieeinsparverordnung
von: Georg Hopfensperger, Stefan Onischke
Haufe Verlag, 2014
ISBN: 9783648052112
Sprache: Deutsch
276 Seiten, Download: 1397 KB
Format: EPUB, PDF, auch als Online-Lesen
Mehr zum Inhalt
Renovieren und Modernisieren - inkl. Arbeitshilfen online - Pflichten und Chancen nach der neuen Energieeinsparverordnung
Änderungen der EnEV 2014 - Pflichten für Immobilienbesitzer
Nach einem langwierigen Verordnungsverfahren wurde die Novellierung der EnEV durch Beschluss des Bundesrats vom 11.10.2013 und der Bundesregierung vom 16.10.2013 ermöglicht. Die Verkündung erfolgte am 21.11.2013, am 1.5.2014 tritt sie in Kraft. Es ergeben sich daraus für den Gebäudebestand im Wesentlichen die im Folgenden dargestellten Änderungen.
§ 1 EnEV, Anwendungsbereich
In dem neu gefassten § 1 Abs. 1 EnEV wurde zunächst der Zweck der Verordnung, nämlich die Einsparung von Energie in Gebäuden, hervorgehoben. Die Verordnung soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.
Zusätzlich zu den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreize durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan verfolgt werden. Neben der Vorgabe, im Bereich Neubau zu sogenannten Niedrigenergiegebäuden zu gelangen, verfolgt die Bundesregierung eine grundlegende Vereinfachung der Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln und dadurch die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden erleichtern. Der Bundesrat hat dazu die Auffassung vertreten, dass bereits jetzt die Vorschriften und Normen über die Energieeinsparung derart komplex sind, dass dadurch die Bemühungen um eine Steigerung der Energieeffizienz teilweise ins Gegenteil verkehrt werden. Der Bundesrat hat deshalb darauf gedrängt, eine erhebliche Vereinfachung beim Vollzug der energiesparrechtlichen Vorschrift zu erreichen (BR-Drucks. 113/13, Beschluss vom 11.10.2013).