Der Energieausweis für Gebäude - Für Vermieter, Verwalter und Eigentümer

Der Energieausweis für Gebäude - Für Vermieter, Verwalter und Eigentümer

 

 

 

von: Georg Hopfensperger, Stefan Onischke

Haufe Verlag, 2007

ISBN: 9783448072624

Sprache: Deutsch

233 Seiten, Download: 4782 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop
Typ: B (paralleler Zugriff)

 

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Der Energieausweis für Gebäude - Für Vermieter, Verwalter und Eigentümer



2 Wie sieht ein Energieausweis aus und was steht drin? (S. 33)

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) setzt für neu zu errichtende Wohngebäude einen maximalen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung sowie einen maximalen Wärmeverlust über die Umfassungsfläche des Gebäudes fest. Letzterer wird aus dem Verhältnis der Oberfläche des Gebäudes zu seinem Volumen ermittelt. Die Kühlung der Raumluft – falls vorhanden – wird bei Wohngebäuden ebenfalls berücksichtigt. In diesem Rahmen werden die Nachweise gemäß der EnEV geführt und die Energieausweise für neu zu errichtende Wohngebäude erstellt. Diese Energieausweise müssen immer auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs erstellt werden. Nachdem keine Verbrauchsdaten für Neubauten vorliegen, scheidet ein Verbrauchsausweis in diesem Fall naturgemäß aus.

Energieausweise für bestehende Wohngebäude können immer – wie bei Neubauten – auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt werden. In vielen Fällen sind jedoch auch Energieausweise nach dem gemessenen Verbrauch möglich. Welchen Energieausweis Sie für ein Wohngebäude benötigen bzw. ob Sie eine Wahlmöglichkeit haben, lesen Sie in Kap. 1.2.4.

Die im Folgenden abgebildeten Seiten der Energieausweise stellen die vorgeschriebenen Muster der Energieeinsparverordnung dar, denen die tatsächlichen Energieausweise in Inhalt und Aufbau entsprechen müssen. Ihr Energieausweis könnte sich also eventuell etwas von den Mustern unterscheiden. Die Muster der Energieausweise umfassen immer vier Seiten. Begleitet werden die Energieausweise von den Modernisierungsempfehlungen, wenn solche gegeben werden können.

Tipp: Energieausweise farbig oder schwarz-weißDie Muster der Energieausweise sind im Original farbig abgebildet. Da durch wird die grafische Darstellung selbsterklärend unterstützt. Die Zuordnung der Gebäude geschieht im „grünen" oder im „roten" Bereich, beziehungsweise abgestuft dazwischen in den jeweiligen Farbübergän gen. Die Energieausweise müssen aber gemäß der Verordnung aus Kos tengründen nicht farbig ausgegeben werden. Eine Ausgabe in schwarz weiß genügt, was z usätz lich d ie Möglichkeit der Übertragung per Fax ermöglicht und die Erstellung von Kopien erheblich vereinfacht.

2.1 Der Energieausweis für Wohngebäude
Die abgebildeten Seiten des Energieausweises finden Sie in Farbe auf der CD, die diesem Buch beigefügt ist, und noch einmal in Schwarz- Weiß im Anhang ab Seite 219. Auf der ersten Seite des Energieausweises für Wohngebäude werden zunächst seine Gültigkeitsdauer, die Beschreibung des Gebäudes sowie der Anlass für die Erstellung des Energieausweises dargestellt. Hier kann freiwillig noch ein Foto des Gebäudes eingefügt werden. Weiterhin wird angekreuzt, ob der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs erstellt wurde und wer die Datenerhebung durchgeführt hat: der Eigentümer des Gebäudes oder der Aussteller des Dokuments.

Im Folgenden werden verschiedene Hinweise zur Verwendung des Energieausweises aufgeführt. Besonders wichtig scheint in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass der Energieausweis lediglich der Information und einem überschlägigen Vergleich von Gebäuden dient. Andere Ansprüche sollten deshalb auch nicht an den Energieausweis gestellt werden. Am Ende von Seite 1 identifiziert sich der Aussteller des Energieausweises mit seinem Namen, seiner Anschrift und seiner Berufsbezeichnung. Außerdem unterschreibt er das Dokument am Ende dieser Seite. Dabei ist neben einer eigenhändigen Unterschrift auch eine Nachbildung der Unterschrift zulässig.

Auf Seite 2 werden die Ergebnisse dargestellt, wenn der Energieausweis nach dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes erstellt wurde. Für den Fall, dass der Energieausweis aber nach dem erfassten Energieverbrauch erstellt wurde, bleibt diese Seite leer. Den größten Teil der Seite 2 nimmt die Abbildung des Bandtachos ein.

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