Energieausweis und neue EnEV

Energieausweis und neue EnEV

 

 

 

von: Bernd Fischer, Georg Hopfensperger, Sabine Pably, Wolfgang Schneiderhan

Haufe Verlag, 2007

ISBN: 9783809218272

Sprache: Deutsch

229 Seiten, Download: 1992 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop
Typ: B (paralleler Zugriff)

 

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Energieausweis und neue EnEV



A Chronologie der EnEV (S. 12)

1 Von der Ölkrise zur Energieeinsparverordnung 2007 – Chronologie der rechtlichen Entwicklung

Die Notwendigkeit, Energie einzusparen, kam einer breiten Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland erstmalig durch die Ölkrise 1973 ins Bewusstsein. Durch die Drosselung der Erdölproduktion stieg der Ölpreis von 3 Dollar pro Barrel (159 Liter) am 16.10.1973 bis auf über 12 Dollar im darauf folgenden Jahr. Dies entsprach einer Preissteigerung von über 400 %. In Deutschland wurde als direkte Reaktion auf die Ölkrise an vier Sonntagen im November/ Dezember 1973 ein Fahrverbot verhängt und neue Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt. Letztlich gab die Ölkrise einen entscheidenden Anstoß für das Gesetz zur Einsparung von Energien in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz) vom 22.7.1976 (BGBl I S. 1873).

Dieses Gesetz, nochmals ergänzt und erweitert am 26.6.1980, bildete die Grundlage für die Verordnung über verbrauchsabhängige Abrechnungen der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenverordnung) vom 28.2.1981 und auch für die Verordnung über energiesparende Anforderungen und heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen (Heizungsanlagenverordnung) vom 20.1.1989. In der Heizkostenverordnung wurde die Pflicht zur Verbrauchserfassung und verbrauchsabhängigen Verteilung der Kosten erstmalig gesetzlich geregelt.

In der reformierten Fassung vom 20.1.1989 ist die Heizkostenverordnung bis heute Grundlage der Nebenkostenabrechnung fast aller Mietverhältnisse und auch der Betriebskostenabrechnung in Wohnungseigentumsanlagen. Ein weiterer Meilenstein war dann die Verabschiedung der Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung) vom 16.8.1994, die zum 1.1.1995 in Kraft trat. Hier wurden erstmalig konkrete Anforderungen an die Dichtheit von Gebäuden gestellt, und in § 12 der Wärmeschutzverordnung war die Erstellung von Wärmebedarfsausweisen für neu zu errichtende Gebäude eingeführt worden.

In der Politik kamen zunehmend ökologische Themen auf die Tagesordnung, und auch das zunehmende Bewusstsein von der Endlichkeit herkömmlicher Energieressourcen sorgte weiter für eine dynamische rechtspolitische Entwicklung. 1997 wurde das so genannte Kyoto-Protokoll verabschiedet. Hierin haben sich die unterzeichneten Staaten verpflichtet, im Rahmen internationalen Klimaschutzes die Treibhausgasimmissionen (allem voran Kohlendioxidimmissionen) zu begrenzen und unter anderem auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehende Emissionen bis zum Jahr 2012 um 8 % zu mindern, und die Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus freiwillig bis 2012 die Emissionsobergrenzen gegenüber 1990 um 21 % zu senken.

2 Energiebedarfsausweis und Mindeststandards
Bereits am 13.9.1993 war die Richtlinie 93/76/EWG des Rates der Europäischen Union zur Begrenzung der Kohlendioxidimmissionen durch eine effizientere Energienutzung verabschiedet worden. Hierbei hatten sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, Programme zur Energieeffizienz für den Gebäudebereich zu entwickeln, durchzuführen und über diese Programme Bericht zu erstatten. In Umsetzung dieser Richtlinie wurde dann am 16.11.2001 die Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet. Die EnEV trat zum 1.2.2002 in Kraft und löste die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab. Kurz gesagt definiert die Energieeinsparverordnung Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude hinsichtlich der Isolierung und der Qualität der Anlagentechnik. Das Ziel ist, durch eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäude und Anlagentechnik den Energiebedarf um etwa ein Drittel zu senken.

Die Energieeinsparverordnung ist die nationale Umsetzung der international durch die Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Verpflichtungen aus Klimaschutzabkommen und Vorgaben der Europäischen Union. Am 7.3.2002 legte die Bundesregierung die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung (AVV Energiebedarfsausweis) vor.

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